Welche Tarife sind in der
Datenbank gelistet ? Die von uns
gewählte Verbrauchsgruppe (20.000 kWh/a bei 11kW) zählt in den
meisten Fällen zu den kleinen Sondertarifkunden, deren Tarife gelentlich
auch als Heizgas- oder Vollversorgungstarife bezeichnet werden. Manche Anbieter
gewähren dabei zu besonderen Bedingungen besondere Konditionen und Rabatte.
Dies gilt insbesondere für den Abschluss eines Liefervertrages mit
Laufzeiten von über einem Jahr oder für den gleichzeitigen Bezug von
Strom vom selben Anbieter. Gelegentlich gibt es sogar Rabatte für
Vereinsmitgliedschaften oder die Zahl der Kinder. Solche Rabatt-Tarife
können aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt
werden. Anbieter, die solche (preiswerteren) Rabatttarife anbieten, sind mit
einem * gekennzeichnet. Auch die in den letzten Quartalen auftauchenden
Rabatte für ONLINE-Bearbeitung werden von uns nicht berücksichtigt!
Neuester Trend: Tarife mit Vorkasse, wie sie von einigen Stromanbietern schon
laengere Zeit geboten werden, tauchen vereinzelt auch beim Gas auf. Da der Kunde
hier eine Jahres-Rechnungs-Summe im voraus zahlen muss und dabei entweder auf
Zinsen verzichtet oder sogar riskiert, im lauf eines Jahres hohe Dispo-Zinsen
zu zahlen, raten Verbraucherschutzer von solchen Tarifen ab. Sie werden daher in
unserem Vergleich ebenfalls nicht beruecksichtigt.
Festpreistarife ?
Seit einiger Zeit gibt es vermehrt Angebote, in denen ein fuer ein bis drei Jahre konstanter
Preis versprochen wird. Soweit der Kunde in dieser Zeit nicht auf einen evtl. guenstigeren
Tarif wechseln kann, werden sie schon durch unsere grundsaetzlichen Bedingungen von der
Listung ausgeschlossen. Ein Grenzfall sind solche Angebote mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Bis Anfang 2012 hatten wir solche Tarife mit Festpreisgarantie grundsätzlich nicht gelistet.
Das hatte mehrere Gruende: 1. es ist fuer den Kunden im Vorfeld nicht ersichtlich, ob er
damit ein gutes Geschaeft macht. Gerade wenn (wie im Herbst 2008) die Oelpreise fallen,
sind solche Tarife auf lange Sicht meist unvorteilhaft. 2. Wenn der Festpreis in Zeiten
sinkender Gaspreise doch wieder höher ist, als ein variabler Tarif, wuerde der Anbieter
aus Gruenden der Vergleichbarkeit zu Recht protestieren, falls wir nicht den jeweils
billigeren (variablen) Preis listen. Den Fest-Tarif aber nur dann zu listen, wenn er
billiger ist als der variable Tarif, waere ebenfalls eine Ungleichbehandlung. Doch der
Gasmarkt verändert sich und wir mussten diese Einschränkung überdenken. In Zeiten von
Preisvergleichsportalen und Konkurrenz mehrerer Anbieter wird eine Preisgarantie von
Kunden oft als Schutz vor kurzfristig steigenden Preisen gesehen und aktiv nachgefragt.
Mittlerweile gibt es immer mehr Anbieter, die für alle angebotenen Tarife eine Preisgarantie
bieten. Eine steigende Zahl von Anbietern hat zudem nur noch Grundversorgungstarife ohne P
reisgarantie, wobei diese Brundversorgungstarife bis zu 50 Prozent teurer angeboten werden.
Wenn wir in diesen Fällen die Sonderverträge mit Preisgarantie nicht (und stattdessen die
überteuerten Grundpreistarife) in die Datenbank aufnehmen, wird der Gesamteindruck zunehmend
verzerrt. Wir sehen nach wie vor die Gefahr, dass sehr lang (über mehrere Jahre) laufende
Preisgarantien, die mit entsprechend lange unkündbaren Verträgen gebunden sind, für Kunden
in Zeiten wieder fallender Preise doch nachteilig werden können. Wir haben uns jedoch unter
dem Eindruck der Entwicklung dazu entschlossen Fixpreisverträge zumindest dann zu
berücksichtigen, wenn diese Verträge (wie andere Sonderverträge auch) nach spätestens
einem jahr gekündigt werden können. Damit gilt ab sofort: Gelistet werden alle Tarife,
die keine speziellen Rabatte enthalten und nach spätestens einem Jahr gekündigt werden
können, unabhängig davon, ob ein Anbieter für dieses Jahr eine Preisgarantie ausspricht
oder nicht. Damit diese Umstellung die langfristige Zeitreihe der einzelnen Anbieter nicht
verzerrt, versuchen wir auch die Einträge für frühere Quartale auf diese Regelung
umzustellen. Falls dies auf Anhieb nicht in allen Fällen gelungen ist, werden wir versuchen
die Daten nach und nach auch Rücikwirkend auf die neue Regelung umzustellen. Wir können aber
insbesondere für die ersten Jahre, in denen diese Festpreistarife vereinzelt auftragen
(etwa 2008-2010) nicht garantieren, dass dies in allen Fällen gelungen ist.
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Fehler im Datenbestand
Wir bemühen uns um maximale Genauigkeit, bei jedem Update werden auch bereits eingetragene
Tarife noch einmal überprüft. Nach jedem Update erhalten die Anbieter eine Kontrollmitteilung,
so dass eventuell falsch eingetragene Tarife reklamiert und korrigiert werden können. Bevor die
Daten dann online gestellt werden, werden alle auffällig hohen/niedrigen Tarife noch einmal
kontrolliert, zusätzlich werden bei jedem Update mindestens 40 zufällige Stichproben überprüft.
Trotzddem können natürlich Fehler passieren. So haben wir etwa im Januar 2013 festgestellt, dass
wir seit Jahren bei einem Anbieter eine Fußnote in der Preistabelle übersehen haben, durch die
für unseren Musterkunden ein spürgar geringerer Grundpreis fällig war. Bei zwei Anbietern hatte
es im Arbeitspreis eine Zahlendreher gegeben, bei einem Anbieter, waren die Nachkommastellen
versehentlich abgeschnitten worden, bei einem Anbieter war ein ursprünglich mit einem Jahr
Laufzeit angebotener Tarif auf zwei Jahre Laufzeit umgestellt worden, so dass er eigentlich in den letzten
drei Quartalen schon nicht mehr gelistet werden konnte. Bei einem weiteen Anbieter war der
Bearbeiter im vorigen Quartal beim Ablesen der Preistabelle in eine falsche Zeile gerutscht.
Das ist natürlich ärgerlich - wir halten aber 6 Fehler bei insgesamt 740 gelisteten Preisen noch
für erträglich - werden aber trotzdem weiterhin mit großer Sorgfalt versuchen Fehler zu vermeiden
und ggf. doch entandene Fehler auszumerzen. Falls Sie Fehler im Datenbestand entdecken, freuen
wir uns über eine kurze Nachricht.
Sind die gelisteten Preise wirklich
vergleichbar ? Wie beschrieben,
versuchen wir grundsätzlich nur Preise in die Datenbank aufzunehmen, die an
ähnliche Bedingungen geknüpft und damit wirklich vergleichbar sind.
Allerdings bedeuten
unterschiedliche Preise verschiedener Anbieter damit nicht zwangsläufig,
dass der teurere Anbieter grundsätzlich 'Wucher' betreibt.
Tatsächlich können Preisunterschiede auch sachliche Gründe
haben, die in dieser Datenbank nicht berücksichtigt werden können. So
ist zum Beispiel das Verlegen von Leitungen in bergigem oder Felsigem
Gelände naturgemäß teurer als in flachem, sandigem Boden. Die
Gemeinden verlangen zudem unterschiedlich hohe Konzessionsabgaben (also
Gebühren für die Nutzung Gemeinde-eigener Grundstücke). Insofern
gibt die Datenbank hinweise auf möglicherweise überhöhte Preise,
allerdings müssten ggf. auch die hier genannten Faktoren mit
berücksichtig werden.
Flüssiggas
? Flüssiggas hat einen
vergleichsweise kleinen Marktanteil. Eigentlich ähnelt der Markt auf den
ersten Blick dem von Heizöl. Man hat einen Tank - und kann liefern lassen,
von wem man will. Aber ein Flüssiggastank ist teuer, kann gemietet werden,
aber dann hängt der Kunde unter Umständen mit sehr langer Mietdauer
an einem Anbieter, der als einziger befugt ist, den Tank zu befüllen. Nach
den bislang eingehenden Zuschriften zu schließen, ist es auch in dieser
Branche üblich, den Preis an den von Heizöl zu koppeln. Wir werden
die Hinweise sammeln, das eventuell zum Anlass nehmen, diesen Markt genauer zu
betrachten, können aber keine Fragen dazu beantworten. Erschöpfendere
Auskünfte erhalten Sie ggf. beim
Bund der
Energieverbraucher,
Kubikmeter / Kilowattstunden
? Zur Vergleichbarkeit der
Energiepreise sollten auch Erdgaspreise längst allgemein in
Kilowattstunden angegeben werden. Kubikmeter sind wenig aussagekräftig,
solange man nicht weiss, welchen Heizwert das jeweils verkaufte Gas hat. Je
nach Quelle gibt es Erdgas mit eher niedrigem Heizwert von 9,x kWh je
Kubikmeter oder mit hohem Heizwert 11.x kWh je Kubikmeter. Aus physikalischen
Gründen spielt auch noch der Luftdruck und damit die Höhenlage eines
Ortes eine Rolle. Der jeweilige Heizwert wird von den Gasversorgern über
ein geeichtes Gerät bestimmt. Eichämter berichten von gelegentlich
unsauberen Umrechnungen. Soweit bekannt, gehen die jedoch mal zu Gunsten und
mal zu Ungunsten des Verbrauchers aus, wobei im überwiegenden Mittel meist
doch 'korrekte' Abrechnungen entstehen.
Örtliche Anbieter
vergleichen ? Wir haben zwar
praktisch alle Grundversorger. Allerdings gibt
es hier keine Funktion, mit der wir (Anhand der Postleitzahlen)
tatsächlich für die betreffenden Regionen sichtbar machen
können, welche Anbieter dort jeweils ein Konkurrenzangebot machen. Wir
haben außerdem nur einen (streng definierten, weitgehend
repräsentativen und für alle Anbieter identischen Abnahmefall (20.000
kW bei 11kW Brenner) gelistet. Damit ist es nicht möglich für jeden
Kunden in jedem Ort den jeweils billigsten Anbieter festzustellen. Dies bleibt
den 'kommerziellen' Preisvergleichsrechnern vorbehalten, die wir in der
öffentlichen Datenbank aus diesem Grund in der linken Spalte verlinkt
haben. Allerdings. Auch wenn man dort für einzelne Postleitzahl-Bereiche
Angebote 'einholen kann' - Der Sinn d i e s e r Gaspreistabelle bleibt nach wie
vor, wirklich alle bundesweit vorhandenen Gasanbieter vergleichbar zu machen.
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